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FVCML0208 10
Vereinsregeln PDF Drucken

Regeln für Sportheim und Sportgelände sowie sonstige Verordnungen des SV Reudern.

(Diese Regeln ersetzen ab 23.1.2005 alle bestehenden Regelungen, Verordnungen und Beschlüsse)

Präambel:

 

Das Sportheim und das Sportgelände im Aspach, soll Treffpunkt und Aufenthaltsort für sportliche und kameradschaftliche Aktivitäten unserer Abteilungen, Gruppierungen und Mitglieder sein. Wir alle sind aufgefordert das Sportgelände sowie das Vereinseigentum pfleglich zu behandeln.


 

Regeln für das Sportheim und Sportgelände:

 

  1. a) Preisgestaltung:

 

  1. Offizieller Sportheimpreis: (Anlage 1)

Gültig für alle die das Sportheim als Gast benutzen. Die Preisgestaltung ist

unabhängig von Alter und Vereinszugehörigkeit. Dieser Preis gilt innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten.

 

  1. Sonderpreise für Veranstaltungen außerhalb des Sportheims: (Anlage 2)

Gültig für alle Abteilungsveranstaltungen unabhängig vom Alter sowie für den Verkauf von Getränken durch die Jugend bei Heimspielen.

 

  1. Sonderpreise für Veranstaltungen innerhalb des Sportheims: (Anlage 3)

Gültig für alle Abteilungsveranstaltungen unabhängig vom Alter und ab mindestens 15 Personen. Sonderpreis wird nur bei Selbstbewirtung gewährt. Wird Bewirtung gewünscht, gelten die normalen Sportheimpreise.


  1. b) Zu beachten:

 

  1. Bei Punkt 2 und 3 ist jeweils ein Verantwortlicher zu benennen.
  2. Rechtzeitige Terminabsprache zwischen zuständigem Abteilungsvorstand und dem Sportheimverwalter.
  3. Getränke usw. sind über den Sportheimverwalter rechtzeitig zu bestellen und dürfen nur über das Sportheim bezogen werden.
  4. Getränke, die von einzelnen Abteilungen im Gerätehaus gelagert werden müssen ausschließlich über das Sportheim zum Sonderpreis (Punkt 2) bezogen werden.
  5. Bei Grillfesten einzelner Abteilungen einschließlich der Jugend, wird ein Grill kostenlos zur Verfügung gestellt.
  6. Sportheim und Sportgelände ist nach der Veranstaltung in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen.

 

Der Missbrauch dieser Regelungen kann nicht im Sinne unserer Gemeinschaft sein und wird eine sofortige Aufhebung der Sonderkonditionen für die entsprechende Gruppierung bedeuten.


 

 

  1. c) Allgemeine Regelungen:

 

-          Alle auf dem Sportgelände stattfindenden Veranstaltungen sind durch den Abteilungsvorstand beim Sportheimverwalter anzumelden und ggf. mit dem Gesamtvorstand abzustimmen.

-          Veranstaltungen und Termine im Sportheim, sind vom jeweiligen Abteilungsvorstand ebenfalls beim Sportheimverwalter anzumelden bzw. abzusprechen.


 

  1. d) Aufgabe des Sportheimverwalters:

 

-          Sportheimbewirtung

-          Reinigung

-          Allgemeine Hausmeistertätigkeit

-          Sportgelände mähen

-          Koordination der Arbeitsdienste/Hilfsmittel

-          Terminkoordination bei Veranstaltungen aller Art


 

 

  1. e) Arbeitsdienst Sportgelände:

 

-Festlegung von 2 Terminen im Jahr

1.  Termin März/April

2. Termin September/Oktober 


 


 

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