| Vereinsregeln |
|
|
|
Regeln für Sportheim und Sportgelände sowie sonstige Verordnungen des SV Reudern. (Diese Regeln ersetzen ab 23.1.2005 alle bestehenden Regelungen, Verordnungen und Beschlüsse) Präambel:
Das Sportheim und das Sportgelände im Aspach, soll Treffpunkt und Aufenthaltsort für sportliche und kameradschaftliche Aktivitäten unserer Abteilungen, Gruppierungen und Mitglieder sein. Wir alle sind aufgefordert das Sportgelände sowie das Vereinseigentum pfleglich zu behandeln.
Regeln für das Sportheim und Sportgelände:
Gültig für alle die das Sportheim als Gast benutzen. Die Preisgestaltung ist unabhängig von Alter und Vereinszugehörigkeit. Dieser Preis gilt innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten.
Gültig für alle Abteilungsveranstaltungen unabhängig vom Alter sowie für den Verkauf von Getränken durch die Jugend bei Heimspielen.
Gültig für alle Abteilungsveranstaltungen unabhängig vom Alter und ab mindestens 15 Personen. Sonderpreis wird nur bei Selbstbewirtung gewährt. Wird Bewirtung gewünscht, gelten die normalen Sportheimpreise.
Der Missbrauch dieser Regelungen kann nicht im Sinne unserer Gemeinschaft sein und wird eine sofortige Aufhebung der Sonderkonditionen für die entsprechende Gruppierung bedeuten.
- Alle auf dem Sportgelände stattfindenden Veranstaltungen sind durch den Abteilungsvorstand beim Sportheimverwalter anzumelden und ggf. mit dem Gesamtvorstand abzustimmen. - Veranstaltungen und Termine im Sportheim, sind vom jeweiligen Abteilungsvorstand ebenfalls beim Sportheimverwalter anzumelden bzw. abzusprechen.
- Sportheimbewirtung - Reinigung - Allgemeine Hausmeistertätigkeit - Sportgelände mähen - Koordination der Arbeitsdienste/Hilfsmittel - Terminkoordination bei Veranstaltungen aller Art
-Festlegung von 2 Terminen im Jahr 1. Termin März/April 2. Termin September/Oktober
|